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AGB zur günstigen Zahnbehandlung

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Aleksandar Reisen GmbH Belgrad Serbien, im Folgenden Veranstalter genannt.

Geltung der AGB  

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke. Ansonsten gelten die Schweizer Gesetze.

Vertragsabschluss

Ein gültiger Vertrag ist zustande gekommen, wenn sich die Partner über die auszuführenden Arbeiten, Konditionen und Preise geeinigt haben.

Der Vertrag bedarf keiner Schriftform ( gem. OR ).
Es kann aber eine Vertragsbestätigung verfasst werden.
Dieser kann aber formlos und ohne Unterschrift sein und auch per e-Mail versandt werden, auch mündlich ist der Vertrag Rechtskräftig. 

Angebote des Veranstalters

Die Firma Aleksandar Reisen veranstaltet Reisen von der Schweiz aus nach Serbien zum Zwecke der günstigen Zahnreparatur und tritt als Reiseveranstalter und Bindeglied zwischen dem Kunden und dem Carunternehmen, Fluggesellschaft,  Hotel sowie dem Zahnarzt auf.

Preislisten, Prospekte und die Webseite enthalten verbindliche Informationen und Richtpreise, Aleksandar Reisen behält sich jedoch vor, diese jederzeit anzupassen. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, so fern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.

Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des Veranstalters. Ohne Einwilligung des Veranstalters darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche vom Veranstalter als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.

Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Veranstalter bestätigt die Annahme mündlich oder schriftlich per Fax oder E-Mail.

Wünscht der Kunde eine Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Veranstalters innert einer Woche mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Veranstalter während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits gefertigt sind, gilt die Änderung nicht und sind vom Kunden vollumfänglich zu bezahlen.

Zum Zwecke der Aufenthalts-Verkürzung ist es möglich Zahnärztliche Röntgenbilder vorab zu senden, wobei hier die Kündigungsregelungen zu beachten sind bezüglich der Fristen.

Termine

Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Dienstleistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu erbringen, während der Kunde sich verpflichtet, diese Dienstleistung zu der vorbestimmten Zeit anzunehmen.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Veranstalters liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde

I. auf weitere Dienstleistungen verzichten: Dies hat er dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

II. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.

III. dem Veranstalter eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

Der Veranstalter muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend, diese kann mündlich oder schriftlich ( auch per e-mail oder Fax ) erfolgen. Der Veranstalter stellt die Dienstleistungen in der bestellten Ausführung zur Verfügung.

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt die Bereitstellung der Dienstleistung am vereinbarten Erfüllungsort.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Erfüllung der Dienstleistung vom Veranstalter auf den Kunden über.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Dienstleistung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Dienstleistung als genehmigt.

Widerruf und Kündigung

Der Kunde hat das Recht bis zum Eintreffen der Röntgenbilder beim Zahnarzt oder spätestens bis 3 Tage vor Abreise kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Hat der Veranstalter schon Leistungen Erbracht ( Car- und Hotelreservationen ), sind diese vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

Nach Erhalt der vorab gesendeten Röntgenbilder, zum Zwecke der Aufenthalts-Verkürzung, wird der Zahnarzt sofort mit Vorbereitungsarbeiten beginnen ( Materialbestellungen, Brücken, Prothesen, Kronen etc. ).

Bei Nichterfüllung seitens des Kunden werden zur Regulierung dieser Arbeiten 50% des Gesamtbetrages sofort fällig,
und werden dem Veranstalter geschuldet bis zur vollständigen Begleichung.

Tritt der Kunde später als 3 Tage vor Abreisetermin vom Vertrag zurück ist dem Veranstalter zusätzlich eine Spesenpauschale von 200.- SFR zu entrichten.

Preise und Zahlungsbedingungen

*Für die Voruntersuchung (in der Zahnpraxis) wird ein Betrag von 250.- SFr. sofort fällig, der bei einer weiteren grösseren Behandlung mit Aleksandar Reisen, dieser wieder gutgeschrieben wird.

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Mehrwertsteuer wird keine fällig.

Die Bezahlung erfolgt im Voraus, spätestens bei der Einsendung der Zahnärztlichen Röntgenbilder oder 3 Tage vor Reiseantritt ( was früher eintritt ).

Dienstleistungsaufwendungen die vom Kunden separat gewünscht werden, sind sofort bei Erfüllung ohne Abzug fällig.

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Veranstalter berechtigt,

I. Forderungen gegen den Kunden sofort zu stellen

II. oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen

III. und/oder noch ausstehende Dienstleistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten auch wenn die Dienstleistungen oder ein Teil davon bereits erbracht wurden.

Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Veranstalter berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Der Kunde darf Gegenansprüche an den Veranstalter verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftigen Gerichtsurteil vorliegt.

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. 

Gewährleistung

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Dienstleistungen in einer guten Qualität. Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl der eingesetzten Parteien ( Hotel, Zahnarzt, Carunternehmer ) sowie zu deren Überwachung soweit es in seiner Fachkompetenz liegt. Die Garantiefrist dauert 3-10 Jahre.

Die Garantieleistungen im kleineren Zahnbehandlungs-Umfang werden Sie in Ihrem Land behandelt!
Garantieleistungen für Chirurgie-Arbeiten und Prothetik werden Sie in Belgrad behandelt, im hoher Qualität!

Bei Mängeln an den Dienstleistungen, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen des OR.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere Voraussetzungen sowie auf die gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Dienstleistungen von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen dass der Zahnarzt die Ausführung seiner Arbeit verweigert, wenn der Patient körperlich nicht in der Lage ist einer Operation zu folgen.

 

Schlussbestimmungen Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters. Der Veranstalter darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen. 

Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. PS: beim nicht erscheinen vom Kunde am Abreisedatum (ohne gute begründung!) entfällt der Zahnbehandlungs-Vertrag noch am gleichen Datum / und beim abbruch der Behandlung vom Kunde (schriftlich oder mündlich) wärend der Zahnbehandlung das noch nicht abgeschlossen ist, entfällt der Zahnbehandlungs-Vertrag noch am gleichen Datum. / Zahnbehandlungs-Geld für rückforderung in allen Gründe, kann nur in Zahnbehandlungs-Gutschein verwendet werden die Sie von uns erhalten und ist 10 Jahre gültig. / Der 2te Aufenthalt in Belgrad und 3te, sind die kosten für den flug und Hotel exkl. die Behandlung aber inkl. / und Zahnbehandlung die länger als eine Wochenende dauert sind die kosten für den flug und Hotel exkl. / bei Prothetische und Chirurgische Arbeit ist die Garantie nur in Belgrad gültig, bei kleinere Zahnbehandlung, in Ihrem Land gültig, / bei Garantie gebrauch für Zahnbehandlung in Belgrad ist der Flug und Hotel exkl.

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